Am 29. Mai 2014 haben Kasachstan, Russland und Weißrussland in der kasachischen Hauptstadt Astana den Vertrag zur Gründung der Eurasischen Wirtschaftsunion unterzeichnet. Am 1. Januar 2015 soll sie in Kraft treten. Der neue Wirtschaftsraum wird 170 Mio. Einwohner und ein Gesamt-BIP von 2,4 Billionen USD haben. Im Oktober hat bereits Armenien den Beitrittsvertrag unterzeichnet, auch Kirgistan will sich baldmöglichst anschließen.

Die Eurasische Wirtschaftsunion soll das Bündnis zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland vertiefen. Seit 2010 besteht zwischen den drei Ländern die Zollunion, die bereits 2007 gegründet worden war. Dadurch waren Handelsschranken kontinuierlich abgebaut worden, die Binnenmärkte wurden nach außen abgeschottet.

Tausend Seiten ist der Gründungsvertrag für die Eurasische Wirtschaftsunion dick und besteht aus einem institutionellen Teil, der die Ziele, Aufgaben, Verwaltung und generelle Funktionsweise der Union regelt, sowie aus einem funktionalen, die Mechanismen und die Entwicklung bestimmter wirtschaftlicher Bereiche betreffenden Teil. Insgesamt 19 Wirtschaftsfelder wurden in den Vertrag explizit aufgenommen, dazu gehören Zollvorschriften, die Außenhandelspolitik, technische Vorschriften, der Handel mit Dienstleistungen und Investitionen, die Regulierung
der Finanzmärkte, Steuern und Besteuerung, Wettbewerbspolitik, natürliche Monopole, Energie, Transport und andere.

Stärker als mit der Zollunion sollen so die Bedingungen für einen freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit zwischen den Mitgliedsländern geschaffen werden.

Prospekt, 2014-03

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